Hier werden zentrale Begriffe erläutert. Bei Fragen und Anregungen kann die Liste gerne ergänzt werden!
Inhalt
Pflegebegleiter*in werden
Die Vorbereitungskurse für Pflegebegleitung stehen allen interessierten Freiwilligen offen. Sie haben einen Umfang von 60 Unterrrichtsstunden. Des Weiteren gehören 2 Exkursionen und eine Phase der Praxiserkundung mit zur Grundqualifizierung der Pflegebegleiter.
Im Sinne der „partizipativen Curriculumentwicklung“ wird für die Vorbereitungskurse der eigene Lernplan durch die Teilnehmenden selbst erstellt. Dabei geht die Gruppe von dem Aufgabenprofil der Pflegebegleiter und den festegelegten Lerninhalten („Grünen Karten Themen“) aus. Gefragt wird, inwiefern vor Ort bestimmte Tätigkeiten besonders notwendig erscheinen und welche Pflegebegleiter-Kompetenzen in der Gruppe bereits vorhanden sind. Entsprechend stellt die Gruppe einen speziell zu ihren Voraussetzungen passenden Lernplan zusammen: als Rahmen für die Fortbildung. Damit haben die einzelnen Teilnehmer, die einen Vortrag darin halten wollen, die Gelegenheit, sich termingenau vorzubereiten. Für andere Themen können durch die Projekt-InitiatorInnen Experten angefragt werden. Der Lernplan wird aber immer wieder neu – gegen Ende einer Arbeitseinheit – den Interessen und aktuellen Fragen der Teilnehmenden angepasst.
Initiativen aufbauen
Pflegebegleitung ist nicht als Tätigkeitsprofil im Alleingang gedacht. Die freiwilligen Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter sind qualifiziert und erhalten darüber ein Zertifikat. Sie sind in einer Initiative zusammengeschlossen und dazu verpflichtet, auch nach Abschluss der Vorbereitungskurse regelmäßig an den Fortbildungen und Reflexionsrunden der Initiative teilzunehmen.
Sponsoring
Pflegebegleiter-Initiativen werben in ihrem unmittelbaren Umkreis Mittel ein. Diese kommen der Initiative zugute – nicht aber dem einzelnen Freiwilligen. Dieser erhält eine Auslagenerstattung, in keinem Fall jedoch eine Aufwandsentschädigung oder ein Entgelt.
Finanzierung von Initiativen
Der Aufbau von Pflegebegleiter-Initiativen kann – wie in den Bundesländern Brandenburg und Baden-Württemberg bereits erprobt – nach SGB XI § 45d erfolgen. Hier kann auf Antrag eine Finanzierung gewährt werden – als Kombination von Bundesland, Kommune und Pflegekasse.
» Beispiel zur Finanzierung von Initiativen aus Baden-Württemberg
Zusätzlich ist eine Refinanzierung der Initiativen über §45b SGB XI möglich. Hierzu ist allerdings eine fachliche Begleitung durch eine Pflegefachkraft die Voraussetzung.
Was sind „PIs“?
“PI” ist die Abkürzung für Projekt-Initiator*in. Diese Personen sind für den Aufbau und die Begleitung von Pflegebegleiter-Initiativen verantwortlich. Sie erhalten dazu eine spezielle Qualifizierung, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird.
PI-Qualifizierungen
Zunächst durchlaufen MultiplikatorInnen, so genannte „Projekt-InitiatorInnen“(kurz: PIs), eine Qualifizierung, um selbst Pflegebegleiter-Vorbereitungskurse durchführen und die Pflegebegleiter-Praxis fachlich begleiten zu können (60 Stunden Theorie, 120 Stunden Vorbereitung und Durchführung eines eigenen Vorbereitungskurses und anschließende Praxisbegleitung – mit fachlicher Begleitung). Zertifikat.
Von einem Tandem aus 2 Projekt-InitiatorInnen werden interessierte Freiwillige im Rahmen von Vorbereitungskursen auf die psychosoziale Unterstützung pflegender Angehöriger vorbereitet.
Zertifikate/ Ausweise
Nach Abschluss der Vorbereitungskurse „Pflegebegleiter werden“ erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein bundesweit einheitliches Zertifikat. Dieses wird vom der Koordinierungsstelle/ Bundesstelle in Witten erstellt. Um eine termingerechte Bearbeitung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Datei mit den Namen und Kursangaben zwei Wochen vor Zertifikatsübergabe in der Bundesstelle vorliegt (Angaben zu Name und Adresse der PflegebegleiterInnen, Ort und Zeitpunkt der Kurse, Kursthemen sowie über die kooperierende Organisation und die Namen der Projekt-InitiatorInnen). Ebenso verhält es sich mit den Ausweisen. Alle, die sich für eine freiwillige Tätigkeit als Pflegebegleiter entscheiden, erhalten einen Ausweis, der Außenstehenden die Zugehörigkeit zum Netzwerk pflegeBegleitung verdeutlichen soll. Eine Versicherungsleistung ist mit der Übergabe des Ausweises nicht gekoppelt.
Empowerment
Mit „Empowerment“ können zwei unterschiedliche Prozesse gemeint sein:
- Empowerment als Selbstbemächtigung von Personen
- Empowerment als gezielte Unterstützung von Autonomie und Selbstgestaltung
Menschen (und hier speziell pflegende Angehörige) werden zur Entdeckung ihrer eigenen Stärken ermutigt. Sie erhalten Begleitung als „Rückenstärkung“ auf dem Weg zu einer effektiven und für möglichst alle Beteiligten befriedigenden Gestaltung des Pflege-Alltags.
Dem Empowerment-Konzept liegt die Überzeugung zugrunde, dass in Menschen oftmals nicht freigesetzte Kräfte vorhanden sind. Es gilt, diese aufzuspüren und den Mut zu finden, sie zum Einsatz zu bringen. Die Haltung ist die der Achtsamkeit und Ermutigung.
„Heimathafen“ – Trägerschaft für Initiativen
Die Pflegebegleiter-Initiativen werden von Organisationen aus Pflege, Bildung, Familienbildung, von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Landkreise unterstützt. Sie sind an diese angebunden, ohne allerdings ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Ein Projekt-Initiator sollte einer Organisation angehören, die die Initiative unterstützt und somit für sie zum „Heimathafen“ wird.
Selbstbestimmung
Freiwilligkeit, Selbst- und Mitbestimmung sind oberste Prinzipien. Diese Prinzipien werden bereits bei der Planung der Fortbildung berücksichtigt, die nach dem Prinzip des „Selbstbestimmten Lernens“ erfolgt. Auch im Kontakt zu den pflegenden Angehörigen wird darauf Wert gelegt, dass die pflegenden Angehörigen selbst Ort, Dauer und Themen der Begleitung selbst bestimmen. Die Idee der Selbst- und Mitbestimmung findet ihren Niederschlag auch in der Selbstorganisation der Initiative.
Zugehörigkeit zum Netzwerk
Pflegebegleiter engagieren sich nicht als „Einzelkämpfer“. Sie pflegen Austausch miteinander sowohl innerhalb ihrer Initiative vor Ort als auch in den Netzwerken auf Landes- Regional- und Bundesebene. So wissen sich Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter miteinander verbunden. – Alle zwei Jahre findet eine bundesweite Netzwerkkonferenz statt – um gemeinsame Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Netzwerkes zu treffen und sich über die Netzwerkentwicklungen auf Länderebene auszutauschen.
[/table-of-content]