Zur Finanzierung für den Auf- und Ausbau von Initiativen für pflegende Angehörige gibt es verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Eine davon ist die Finanzierung nach § 45 d SGB XI. Bisher gibt es solche Optionen in Baden-Württemberg, Brandenburg und in Hessen.
Unter der Überschrift „Bürgerschaftliches Engagement im Umfeld von Pflege 2010 – Gewusst wo und gewusst wie“ finden Sie hier einen Beitrag von Iren Steiner aus der Agentur „Pflege engagiert“ Baden-Württemberg.