Die Durchführungsverordnung zum §45d in Bayern ist verabschiedet. Damit kann nun für den Auf- und Ausbau von Pflegebegleiter-Initiativen in Bayern eine Finanzierung beantragt werden. Die Pflegebegleiter sind eigens im Gesetz genannt. Zur Antragstellung sind relativ enge Fristen zu beachten.
Mehr dazu – Infos, Antragsformular und Verlautbarung (Entwurfsfassung)