Bayern beschließt Durchführungsverordnung, die den Aufbau von Pflegebegleiter-Initiativen unterstützt

Die Durchführungsverordnung zum §45d in Bayern ist verabschiedet. Damit kann nun für den Auf- und Ausbau von Pflegebegleiter-Initiativen in Bayern eine Finanzierung beantragt werden. Die Pflegebegleiter sind eigens im Gesetz genannt. Zur Antragstellung sind relativ enge Fristen zu beachten.

Mehr dazu – Infos, Antragsformular und Verlautbarung (Entwurfsfassung)

PDF-Datei, 13 kb: Infos § 45 d Bayern.pdf

Word-Dokument, 213 kb: Erstantrag.doc

PDF-Datei, 48 kb: VO Änderung.pdf