Bayern – jetzt Förderantrag stellen

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Fachstellen für pflegende Angehörige
Jetzt Förderantrag stellen!

In Zusammenarbeit zwischen dem StMGP, dem Bayerischen Landesamt für Pflege und der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern wurden die Vordrucke für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI, die Förderung von ehrenamtlichen Strukturen (Sorgenetzwerke) und die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ (Angehörigenarbeit) überarbeitet.  

In diesem Zuge wurden u.a. einige Angaben, die zuvor in separaten Anlagen zu machen waren, in den Förderantrag integriert.  

Die neuen Vordrucke stehen Ihnen auf der Homepage des StMGP unter
www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-von-angeboten-zur-unterstuetzung-im-alltag/
(für Angebote zur Unterstützung im Alltag) oder
www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderprogramm-bayerisches-netzwerk-pflege-und-richtlinie-netzwerk-pflege-familienpflegefachstellen-pflegende-angehoerige/#Fachstellen-fuer-pflegende-Angehoerige
(für Angehörigenarbeit) zur Verfügung.  

Bitte beachten Sie, dass Sie die Vordrucke abspeichern, bevor Sie diese ausfüllen. 

Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zur Antragstellung:

Nur schriftliche Anträge für das Förderjahr 2021, die bis 31. Dezember 2020 beim Bayerischen Landesamt für Pflege unter den nachfolgenden Kontaktdaten eingehen, gelten als fristgerecht.
Anträge, die nach dieser Frist beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Brieflaufzeit aufgrund der Feiertage im Dezember länger sein kann.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Postfach 1365
92203 Amberg  

oder: 
Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Köferinger Straße 1
92224 Amberg

Das Antragsformular muss zwingend von einem rechtsgeschäftlichen Vertreter bzw. einer rechtsgeschäftlichen Vertreterin unterschrieben sein und mit Datum versehen sein. Anträge mit fehlender oder falscher Unterschrift sind nicht ordnungsgemäß.

Die weiteren überarbeiteten Vordrucke (Verwendungsnachweis 2020, Anerkennungsantrag inkl. Anlagen, etc.) werden auch demnächst in barrierefreier Version auf der Homepage des StMGP verfügbar sein.